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Anwaltsgebote - Pflichtverteidigung

Pflichtverteidigung in Strafsachen => Prüfung der Voraussetzungen der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO

50,00 € Festpreis 
(inkl. 19 % USt)
Kanzlei (mit Impressum):  Rechtsanwalt Funck
In geeigneten Fällen übernehme ich auch die Verteidigung als Pflichtverteidiger, die für mich den gleichen Stellenwert wie das Wahlmandat hat. Für eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 50,00 € (inklusive Umsatzsteuer) prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen. Eine Übersicht von Mandanten-Bewertungen meiner anwaltlichen Tätigkeit finden Sie hier.

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