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Anwaltsgebot

119,00 € Festpreis 
(inkl. 19 % USt)

Filesharing-Abmahnung: anwaltliche Erstberatung

Details

Wurden Sie wegen File-Sharing abgemahnt?

Wirft man Ihnen vor, dass Ihr Internet-Zugang genutzt wurde zum Download bzw. Upload von Filmen, Musik (mp3), Hörbuch oder Software mittels einer peer-to-peer (p2p) – Tauschbörsen-Software wie uTorrent, BitTorrent / Bit Torrent, eMule, eDonkey, Gnutella?

Sind Sie Betroffener einer aktuellen Abmahnwelle?

Fordert man Sie wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung binnen kurzer Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, verbunden mit hoher Kostenforderung?

Für eine Erstberatung bei einer Abmahnung wegen Filesharing berechnet die Anwaltskanzlei Dr. Ricke im Wege der Vergütungsvereinbarung gemäß § 34 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) einen Betrag in Höhe von 119,00 € (Preis enthält Umsatzsteuer).

Während des bis zu einer Stunde dauernden Beratungsgespräches werden Sachverhalt und rechtliche Fragen sowie Erfolgsaussichten erörtert.

Eine Erstberatung dient insbesondere auch dazu, Ihre juristische strategische Position zu ermitteln, juristische strategische Alternativen zu entwickeln und die beste Strategie für Ihr weiteres juristisches Vorgehen (falls von Ihnen gewünscht) auszuwählen.

Bitte vereinbaren Sie bei Interesse telefonisch oder per E-Mail einen kurzfristigen Termin zur Erstberatung.

Falls Sie den Erstberatungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir aus organisatorischen Gründen um frühzeitige Benachrichtigung.

Bitte bringen Sie zum Beratungstermin die relevanten Unterlagen mit.

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