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Dürfen nur Anwälte Angebote auf anwaltsgebot einstellen?

Anwaltsgebote dürfen ausschließlich von Mitgliedern der deutschen Rechtsanwaltskammern (z.B. Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, mit oder ohne Fachanwalt, Rechtsanwaltsgesellschaft) bzw. von deren Anwaltskanzleien und Anwaltssozietäten eingestellt werden.

10 kleine Schritte zu Ihrem ersten Anwaltsgebot

Bitte registrieren Sie sich zunächst (kostenlos).

Loggen Sie sich mit Ihrem anwaltsgebot-Namen und Passwort ein.

Bitte ergänzen Sie Ihr Kanzleiprofil.

Klicken Sie in der Anwaltsgebots-Zentrale auf den Button „Neues Anwaltsgebot“.

Geben Sie im Feld „Was bieten Sie an?“ Ihre Rechtsdienstleistung in Kurzfassung an (z.B.: Erstberatung nach Verkehrsunfall).

Geben Sie im Feld „Anwaltsgebot“ Inhalt und Umfang Ihrer Rechtsdienstleistung an. Nutzen Sie gegebenenfalls eine Vorlage und passen diese an.

Wählen Sie ein passendes Rechtsgebiet und eine Unterkategorie für Ihr Anwaltsgebot.

Wählen Sie einen Festpreis für Ihre Rechtsdienstleistung.

Geben Sie den Kanzleisitz an, von welchem diese Rechtsdienstleistung aus erbracht wird.

Klicken Sie in der Angebots-Übersicht auf den Veröffentlichungs-Button.

Jetzt ist Ihr erstes  Anwaltsgebot online (das erste nach Registrierung veröffentlichte Anwaltsgebot wird dauerhaft nicht berechnet).

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