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Gibt es Vorgaben für die Höhe der Anwaltsgebote?

Neben den Vorgaben des Berufsrechts (BRAO, BORA, RVG) gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen bei der Bestimmung der Höhe der Anwaltsgebote.

Um die Angemessenheit zwischen anwaltlicher Dienstleistung und Honorierung zu wahren, ist bei anwaltsgebot allerdings eine vom Anwalt anzusetzende Mindestvergütung von
50,00 € (inklusive Umsatzsteuer) vorgesehen.

Die Werbung mit kostenlosen Leistungen, z.B. kostenloser Erstberatung, ist zwecks Chancengleichheit aller werbenden Anwälte nicht gestattet.

Wenn Sie für Ihre anwaltliche Dienstleistung keinen Festpreis benennen können oder wollen, nutzen Sie bitte unsere Plattform anwaltsprodukt.de | Anwaltskompetenz finden.

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